Lachgaszertifizierung

Zur Qualitätssicherung der Behandlung unter Lachgassedierung bietet die DGKiZ eine Lachgaszertifizierung, eine Zusatzqualifikation für die Anwendung von Lachgas, an. 

 

Das Ziel dieser Zertifizierung der Lachgasanwendung ist es u.a.:
- Standards für Deutschland festzulegen und auf einem aktuellen Stand zu halten
- die Sicherheit der Anwendung der Inhalationssedierung zu erhalten bzw. erhöhen
- die sichere Lachgasanwendung und Weitererforschung in der Zahnmedizin zu fördern
- Richtlinien zur Aus- und Weiterbildung zu setzen

 

 

 

Zahnärzte/innen,die für die Anwendung von Lachgas von der DGKiZ zertfiziert sind,
finden sie
             hier.

 

 

 

 

                      Zertifizierung der Lachgasanwendung durch die DGKiZ

 

Die Richtlinien orientieren sich an bereits vorliegenden Richtlinien der europäischen CED, der SVK (Schweiz), ÖGK (Österreich) und unserer gemeinsamen Stellungnahme mit der DGAI.

 

1.  Zertifizierung  von Zahnärztinnen/Zahnärzten

 

Voraussetzung für die Zertifizierung zur Lachgasanwendung von Zahnärztinnen/ Zahnärzten sind 

1. die Teilnahme an einem DGKiZ-zertifizierten Lachgaskurs (incl. Kindernotfallkurs)

2. die ordentliche Mitgliedschaft in der DGKiZ

3. die zahnärztliche Approbation sowie

4. der Nachweis einer kinderzahnheilkundlichen Ausbildung.  

 

Dieser Nachweis ist erbracht, wenn ein aktuelles APW-­Curriculum oder ein Äquivalent mit mindestens 150 Fort- bildungspunkten mit zertifiziertem Fall durchlaufen wurde. Spezialisten und Masterabsolventen (mit Abschluss) aus dem Bereich Kinderzahnheilkunde fallen ebenfalls unter diese Gruppe.

Die erfolgreiche Teilnahme an einem DGKiZ-zertifizierten Lachgaskurs wird durch eine von der DGKiZ erstellten Testatkarte belegt, die abschließend vom Teilnehmer zu unterschreiben ist.

Alle erforderlichen Übungen (5 Hospitationen, 5 Assistenzen und 5 eigenständige Durchführungen von Lachgassedierungen unter Aufsicht) werden vom Kursleiter durch Unterschriften bestätigt.

Liegt die Teilnahmebestätigung von einem DGKiZ­‐zertifizierten Lachgas­‐Kurs vor, betragen die Kosten für die Zertifizierung 178,50 € (150 € zuzügl. 19%  MwSt.).

Eine Rezertifizierung ist nicht erforderlich.

 

Beinhaltet der Lachgaskurs keinen speziellen Kindernotfallkurs, ist ein Nachweis über einen zusätzlichen Notfallkurs mit besonderem Bezug zu Kindern und Jugendlichen - nicht älter als zwei Jahre - beizufügen.

 

Teilnehmer von Lachgaskursen bei inzwischen zertifzierten Referenten, die vor Inkrafttreten der jetzt gültigen Zertifzierungsrichtlinien (vor 2014) belegt wurden, wenden sich bitte zur Überprüfung an die Geschäftsstelle der DGKiZ. Falls Module fehlen sollten (Kindernotfallkurs, Sedierungsübungen), besteht die Möglichkeit diese nachzuholen.

 

 

2. Zertifizierung von „Kursanbietern“  (Referenten)

 

Die Anforderungen der DGKiZ zur Zertifizierung eines Lachgaskurses beinhalten zusätzlich zu den CED­‐Richtlinien einen mindestens zweistündigen Exkurs zur  Therapie und Spezifität der Lachgassedierung bei der zahnärztlichen Kinderbehandlung, auch die alleinige Verhaltensführung ohne Sedierung muss ausführlich thematisiert werden.

 

Ansonsten muss der Kurs den CED-Vorgaben entsprechen:

- mindestens zweitägiger Kurs mit 10 ‐14stündigem Theorieteil

- schriftliche Klausur

- praktischer Kurs mit Übungen zum Anlegen und Überwachen des Pulsoxymeters

- Hospitation, Assistenz  und Durchführung von jeweils 5 Lachgassedierungen unter Aufsicht

- Notfallkurs mit praktischen Übungen, der Bezug zu Kindern und Jugendlichen hat (Anderenfalls ist ein Nachweis über einen solchen Kurs  vom Teilnehmer zusätzlich erforderlich).

 

Die Ausbildung und Schulung muss durch zugelassene (DGKiZ-zertifizierte) Referenten in geeigneten Räumen erfolgen. Zertifiziert werden die Ausbilder von zwei Gutachtern, die von der DGKiZ benannt werden, durch Prüfung der Kursunterlagen und –räumlichkeiten, sowie des Gesamtkonzeptes. Die Kurse sollen als Modulsystem gestaltet werden. Zwei Referenten, ein Anästhestist und ein Zahnmediziner, werden für ihren Bereich (dentale Lachgas-sedierung und Notfall incl. Kindernotfall bzw. Kinderzahnheilkunde incl. Verhaltensführung) akkreditiert.

Einzelheiten erfragen Sie bitte bei der Geschäftsstelle der DGKiZ.

 

 

3. DGKiZ zertifizierte Lachgaskurse

Informationen und Termine der nächsten für die Lachgaszertifzierung anerkannten Kurse sind finden Sie unter:

fbz.kinderzahnaerzte.com (München)

www.kinderzahnarzt-freundorfer.com (München) 

www.muenchen-kinderzahnarzt.de (München)

splieth@uni-greifswald.de (Greifswald) und

www.kinderzahnaerztin-otto.com (Jena)

www.kinderzahn.ch (Schweizer Gesellschaft für Kinderzahnmedizin)

www.kinderzahnmedizin.at (Österreichische Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde).

 

 

 

 

Downloads:

 

 

 

Newsletter März 2018:

"Veröffentlichung über Lachgas in der Kinderzahnheilkunde sorgt für Verunsicherung"
- aktuelle Informationen und Stellungsnahmen vom DGKiZ-Vorstand.

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