Master-Stipendium

Ausschreibung von Stipendien für junge Zahnärztinnen/Zahnärzte zur Förderung der Kinderzahnmedizin an deutschen Hochschulen

Die Deutsche Gesellschaft für Kinderzahnmedizin (DGKiZ) lobt mit dem Ziel der Förderung der Lehre und Forschung sowie der Krankenversorgung der Kinderzahnmedizin an den deutschen Universitäten vier Stipendien für die Absolvierung eines Masterstudiengangs Kinderzahnmedizin (Master of Science) in der Bundesrepublik Deutschland aus. Die Höhe des zweckgebundenen Stipendiums beläuft sich auf 7.500€ und wird anteilig zu drei gleichen Teilen mit Beginn des Studiums, des zweiten Studienjahres und nach erfolgreichem Abschluss (M.Sc.) ausgezahlt. Gefördert werden junge Zahnärztinnen/Zahnärzte bis zu 5 Jahre nach Erhalt der Approbation (Förderbeginn).
Ein Kernpunkt der Förderfähigkeit ist die gesicherte Beschäftigung der Zahnärztin/ des Zahnarztes an einer Poliklinik für Zahnerhaltung für die Zeit der Absolvierung des Masterstudiums sowie einen mindestens zwei Jahre darüber hinaus reichenden Zeitraum. Zudem ist eine Originalpublikation, z.B. aus der Masterarbeit, zur Publikation in der „Oralprophylaxe & Kinderzahnmedizin“ einzureichen. Darüber hinaus sind innerhalb der Förderperiode zwei Tagungsbeiträge zu den Jahrestagungen der DGKiZ zu präsentieren.

Bewerbungen sind in elektronischer Form (pdf-Format) unter Einschluss eines Lebenslaufes, der Approbationsurkunde sowie des vollständig ausgefüllten Antragsformulars an die Geschäftsstelle der DGKiZ zu richten. Über die Anträge entscheidet ein von der DGKiZ berufenes Gremium.

 


 
 
Ausschreibung
 

„Stipendium für die Absolvierung eines Masterstudiengangs Kinderzahnmedizin an einer deutschen Universität“

 

Unterstützung:

 Gesamt 7500 Euro, anteilige Auszahlung zu drei gleichen Teilen:

  • mit Beginn des Studiums
  • mit Beginn des zweiten Studienjahres
  • nach erfolgreichem Abschluss (M.Sc.)

 

Beginn:

Beginn Wintersemester 2017/2018

 

Personenkreis:

Junge Zahnärzte/innen bis zu 5 Jahre nach Erhalt der Approbation (Förderbeginn)

Ein Kernpunkt der Förderfähigkeit ist die gesicherte Beschäftigung der Zahnärztin/ des Zahnarztes an einer Abteilung/Poliklinik für Zahnerhaltung und/oder Kinderzahnmedizin (mindestens 50 % Stelle) für die Zeit der Absolvierung des Masterstudiums sowie einen mindestens zwei Jahre darüber hinaus reichenden Zeitraum.

 

Bedingungen:

  • Mitglied der DGKiZ
  • Zudem ist eine Originalpublikation, z.B. aus der Masterarbeit, zur Publikation in der „Oralprophylaxe & Kinderzahnmedizin“ einzureichen. Darüber hinaus sind innerhalb der Förderperiode zwei Tagungsbeiträge zu den Jahrestagungen der DGKiZ zu präsentieren.

 

Bewerbung :

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Lebenslauf
  • Kopie Approbationsurkunde

 

Gremium:

Über die Anträge entscheidet ein von der DGKiZ berufenes unabhängiges Gremium. Dem Gremium gehören mindestens ein Hochschullehrer/in, ein Präsidiumsmitglied der DGKiZ und ein weiterer Akademiker/in, der/die Erfahrungen im Rahmen der postgradualen Lehre im Fachgebiet aufweist, an. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

Antragsstellung:

Die Anträge müssen gemäß den Vorgaben der DFG in elektronischer Form (.pdf-Format) an die Geschäftsstelle der DGKiZ (info@dgkiz.de) gesendet werden. Die Förderanträge können von der Homepage der DGKiZ (www.dgkiz.de) heruntergeladen werden.

 

 

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