Reisekostenzuschuss für Referenten bei EAPD und IAPD
Die DGKiZ möchte junge Wissenschaftler/innen aus Deutschland motivieren und unterstützen ihre Forschungsergebnisse auf europäischer und internationaler Ebene zu präsentieren. Mit dieser Fördermaßnahme soll die traditionell internationale Wertschätzung des Forschungsstandorts Deutschland aufrecht erhalten werden.
Die Förderung richtet sich an junge, nicht habilitierte Zahnärztinnen und Zahnärzte aus Deutschland, die eine Präsentation bei der EAPD oder IAPD vorstellen werden. Die DGKiZ vergibt hierzu einen Reisekostenzuschuss in Höhe von jeweils 500,-- €. Pro Kalenderjahr werden maximal fünf internationale Präsentationen unterstützt.
Voraussetzung für den Reisekostenzuschuss ist ein vollständig ausgefüllter Antrag und die schriftliche Zusage des Tagungsveranstalters (IAPD oder EAPD), sowie die Mitgliedschaft der Antragsstellerin/des Antragsstellers in der DGKiZ.
Der ausgefüllte Antrag ist gemeinsam mit der Zusage des Veranstalters an die Geschäftsstelle der DGKiZ in Würzburg zu schicken. Über die Genehmigung des Antrags entscheidet der Vorstand der DGKiZ. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Falls die Präsentation in die Themenreihe einer der nächsten Jahrestagungen der DGKiZ passt, kann die geförderte Zahnärztin/der geförderte Zahnarzt von der DGKiZ gebeten werden, diese zudem bei der entsprechenden DGKiZ-Veranstaltung (mit der bei DGKiZ-Tagungen üblichen Honorierung) vorzustellen.