Myofunktionelle Störungen / Logopädie für die Kinderzahnarztpraxis

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Nina Förster, Logopädin, Metzingen

 

Kurs Nummer:  083

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Termin: 09./10. Oktober 2020   (13 - 18 Uhr und 9 - 15 Uhr)

Veranstaltungsort: DGKiZ-Geschäftsstelle Würzburg

 

Fortbildungspunkte:  12

 

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Kursgebühr:

DGKiZ-Mitglied:   385,-- €
Nichtmitglied:   470,-- €
ZFA:   325,-- €
Praxisteam, DGKiZ-Mitglied:   945,-- €
Praxisteam, Nichtmitglied: 1030,-- €

 

 

 

 

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         Praxisteam = 1 Zahnarzt/ärztin und 2 ZFA`s


 

 

 

Fotos © dgkiz

Anmeldeformular (pdf)

 

 

 

 

Kursbeschreibung

 

Kinderzahnärzte sehen häufig Kinder mit Sprach– und Sprechauffälligkeiten, Zungenfehlfunktionen, lutschoffenen Bissen, Habits und anderen Dysfunktionen. Gerade bei kleinen Kindern steht dabei nicht die apparative Behandlung im Vordergrund, sondern die Beratung der Eltern. Neben der Vorstellung einfacher Übungen soll auch die Frage geklärt werden, ob und wann ein Kind logopädisch behandelt werden sollte.

 

Viele Myofunktionellen Störungen (MFS) drücken sich nicht unbedingt in einer Sprechstörung aus und bleiben beim Pädiater oder den Eltern unerkannt. Die Einhaltung einer physiologischen Zungenruhelage und ein korrekter Schluckablauf sind jedoch für das Breitenwachstum des Oberkiefers und zur Vermeidung von Zahnfehlstellungen und Bisslageproblemen unabdingbar.

 

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  • Wann ist ein Schluckmuster fehlerhaft und welche Auswirkungen hat dies auf die orofaziale Entwicklung?
  • Wie wichtig ist Stillen?
  • Welche Sauger und Schnuller eignen sich für eine physiologische Entwicklung des orofazialen Systems?
  • Habits: Schnuller- und Daumenentwöhnung: Wann sinnvoll? Tipps und Tricks für die Eltern
  • Wann ist ein Zungenbändchen wirklich zu kurz?
  • Welche Parameter sind für eine korrekte Bildung der Laute /sch/ und /s/ notwendig?
  • Macht eine Therapiepause oder das "Abwarten" für die Aussprache- und Schlucktherapie bei fehlenden Schneidezähnen Sinn?
  • Bei welchen Symptomen ist eine Überweisung vom Zahnarzt zur Logopädie sinnvoll?

 

 

files/dgkiz/img/photos/038_2.jpgAnhand von Fotos und Videobeispielen bekommen Sie Einblick in die Myofunktionelle Therapie nach Anita Kittel. Die Betrachtung des Patienten im "Ganzkörperkontext" und der unabdingbare Miteinbezug der Atmung, der Faszien und der Grob- und Feinmotorik spielen in diesem Konzept eine wesentliche Rolle.

 

Durch praktische Übungen spüren Sie selbst die Auswirkungen auf die Atmung, die Muskulatur und auf die Sprech- und Schluckfunktion.

 

Denn was Sie selber „erfühlt“ haben, können Sie dann überzeugt an das Kind und die Eltern weiter vermitteln.

 

 

 

 

Referentin

 

Nina Förster, Metzingen

 

Logopädische Praxis, Metzingen

 

2001–2004 Ausbildung zur staatlich geprüften Logopädin an der Universität Erlangen/Nürnberg

2004–2006 Anstellung in Logopädischer Praxis

2006 bis heute Freiberuflich in eigener Praxis in Metzingen

Seit 2009 Mitarbeit an der Optimierung des Konzeptes Myofunktionelle Therapie von und mit A. Kittel (MFT 9-99 sTArs)

2010–2013 Entwicklung eines MFT-Konzeptes für die Altersgruppe 4-8 Jahre in Zusammenarbeit mit A. Kittel (MFT 4-8 sTArs)

Seit 2013 Seminare zum Thema Myofunktionelle Therapie nach Kittel in Deutschland und in der Schweiz

Mitglied im dbl (Deutscher Bundesverband für Logopädie)

 

Arbeitsschwerpunkte:

Myofunktionelle Therapie ab 2 Jahren

Mund-, Ess- und Trinktherapie für Säuglinge und Kleinkinder / Ambulante Sondenentwöhnung

 

 

 

 

 

 

 

 

Kursrichtlinien

Die maximale Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Kursplätze werden in der zeitlichen Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Die Mindestteilnehmerzahl des Kurses beträgt 15 Personen. Falls die Teilnehmerzahl nicht erreicht wird, werden Sie 10 Tage vorher schriftlich informiert und bereits überwiesene Kursgebühren zurückgezahlt.

 

Die Kursgebühr wird nach Erteilung eines SEPA-Mandats etwa 12 Wochen vor Kurstermin durch Lastschrift eingezogen. Wird der Kurs vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin ab dem Einzugstag bis 8 Wochen vor dem Kurstermin storniert, wird eine Bearbeitungsgebühr von 100,-- € fällig, die bei Rücküberweisung verrechnet wird. Die Stornierung eines gebuchten Kurses durch den/die Teilnehmer/in muss schriftlich erfolgen. Ab 8 Wochen vor dem Kursbeginn, sowie bei Nichterscheinen, ist die volle Kursgebühr zu bezahlen. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist bis zum Kursbeginn möglich.
Falls eine Veranstaltung aufgrund "höherer Gewalt", Erkrankung des Referenten oder vergleichbar zwingenden Gründen abgesagt werden muss, werden die Teilnehmer schnellstmöglichst darüber informiert und bereits bezahlte Kursgebühren zurückerstattet.